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Allgemeines zur Aus- und Weiterbildung

Das C. G. Jung - Institut e.V. ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte. Es bildet Psychotherapeuten und Psychoanalytiker für Kinder, Jugendliche und Erwachsene entsprechend dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und der Weiterbildungsordnung für Ärzte (WBO) aus. Die Ausbildung basiert auf der von C. G. Jung begründeten Analytischen Psychologie und Psychotherapie und ihren modernen Weiterentwicklungen. Sie ist psychodynamisch, integrativ, auf die Ganzheit des Menschen hin orientiert und setzt sich zum Ziel, sowohl die krankheitsverursachenden Defizite und Konflikte des Patienten aufzuarbeiten, als auch sein kreatives Entfaltungspotenzial zu fördern. Neben den von den Ausbildungsrichtlinien des PsychThG und der WBO geforderten Inhalten liegt ein besonderer Schwerpunkt aller Aus- und Weiterbildungen auf dem therapeutischen Umgang mit den unbewussten Ausdrucksformen (Symbol- und Traumarbeit, Imagination, Malen, kreatives Gestalten, Sandspiel u. a.). Dadurch wird die Entfaltung der selbstregulierenden und heilenden Kräfte der menschlichen Seele innerhalb des therapeutischen Raumes und der therapeutischen Beziehung gefördert.

Psychologen können mehrere Ausbildungsgänge wählen: eine tiefenpsychologisch fundierte Ausbildung für Erwachsenenpsychotherapie mit der entsprechenden Fachkunde und die integrierte Ausbildung in analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für Erwachsene mit dem gleichzeitigen Erwerb zweier Fachkunden. Ärzte können die Weiterbildung nach den ärztlichen Ausbildungsrichtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg (WBO) aufnehmen. Die integrierte Ausbildung in Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit zwei Fachkunden steht Psychologen, Pädagogen (entsprechend PsychThG) und Ärzten (entsprechend WBO) offen.

Detaillierte Informationen über die Aus- und Weiterbildungen finden Sie auf folgenden Seiten.

Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Ärztliche Weiterbildung (WBO Baden-Württemberg)

Erläuterungen

Approbation: Alle Ausbildungsgänge für Psychologen und Pädagogen ermöglichen die staatliche Abschlussprüfung nach dem PsychThG und damit den Erwerb der Approbation, d. h. die staatliche Zulassung für Heilberufe, die Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten zur Ausübung ihres Berufes brauchen.

Fachkunde: Die sogenannte Fachkunde legt fest, welche Therapieform ein Psychotherapeut anwenden kann. Die Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie ermöglicht dem Therapeuten die Anwendung der tiefenpsychologischen Psychotherapie. Diese Therapieform kann bis zu 50 Stunden, im Höchstfall bis zu 100 Behandlungsstunden bei einem Patienten durchgeführt werden. Die integrierte Ausbildung ermöglicht zugleich den Erwerb dieser Fachkunde und den Erwerb der Fachkunde für analytische Langzeitpsychotherapie. Analytische Langzeitpsychotherapie ermöglicht eine wesentlich längere Behandlungsdauer bis zu 160 Stunden, in besonderen Fällen darüber hinaus bis zu 300 Stunden.

Ärztliche Weiterbildung:
Für die ärztlichen Weiterbildungen gelten statt der Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes die der WBO Baden -Württemberg und der Bundesärztekammer.

Lehranalyse / Selbsterfahrung:
Das Psychotherapeutengesetz legt eine Mindestanzahl von 120 Stunden Selbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung fest. In der Durchführung dieses Teils der Ausbildung unterscheiden sich die Ausbildung in analytischer und in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie am C. G. Jung - Institut wesentlich von Ausbildungen in anderen Therapieverfahren. Analytische Psychotherapie und Psychoanalyse räumen generell der Lehranalyse bzw. Selbsterfahrung einen hohen Stellenwert ein. Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Behandlungsprozesse sind in der Regel länger und bedürfen deshalb einer intensiveren Selbsterfahrung. Als Minimum gilt, dass jeder Ausbildungsteilnehmer mindestens so viele Stunden Einzelselbsterfahrung selber erlebt haben muss, wie er mit seinen Patienten im gewählten Behandlungsverfahren durchführen kann.
Da für analytische Langzeittherapien bis zu 300 Therapiestunden als Krankenbehandlung durchgeführt werden können, müssen in der fünfjährigen integrierten Ausbildung mindestens 300 Stunden Selbsterfahrung stattfinden. Diese Selbsterfahrung wird als Lehranalyse bezeichnet. Die dreijährige Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie beinhaltet mindestens 120 Stunden Einzelselbsterfahrung und darüber hinaus 80 Stunden Gruppenselbsterfahrung, um zu gewährleisten, dass die Ausbildungsteilnehmer fundierte Eigenerfahrung mit dem von ihnen angewendeten Behandlungsverfahren, der therapeutischen Beziehungs- und Prozessdynamik und mit Traum- und Symbolarbeit bekommen. Weitere Informationen zur Lehranalyse hier.

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