Fünfjährige, berufsbegleitende integrierte Ausbildung für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Ziel:
Erwerb der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Die integrierte Ausbildung ermöglicht nach bestandener staatlicher Prüfung die Approbation und den Nachweis von zwei Fachkunden: 1. tiefenpsychologisch fundierte und 2. analytische Psychotherapie für Kinder und Jugendliche. Approbation und Fachkundenachweis ermöglichen den offiziellen Eintrag ins Psychotherapeutenregister. Damit werden die Bewerbung um Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bei einer Kassenärztlichen Vereinigung in Deutschland sowie die Teilnahme an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung möglich.
Voraussetzungen:
Als wissenschaftliche Vorbildung muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Pädagogik bzw. Sozialpädagogik oder ein abgeschlossenes Studium der Medizin oder Psychologie nachgewiesen werden (beim Psychologie-Studium muss das Fach Klinische Psychologie eingeschlossen sein). Leider können Lehrer derzeit nur mit Einschränkungen zugelassen werden.
Die Zulassung zur Ausbildung setzt die persönliche Eignung der Bewerber voraus. Über diese Zulassung befinden der Ausbildungsausschuss sowie das Aufnahmegremium nach persönlichem Vorstellungsgespräch.
Dauer, Umfang und Inhalte:
Die Ausbildung erstreckt sich über mindestens fünf Jahre bzw. zehn Semester und kann berufsbegleitend absolviert werden. Die Theorieseminare finden in der Regel am Abend und am Samstag statt. Die Ausbildung in beiden wissenschaftlichen Behandlungsverfahren erfolgt integriert und umfasst entsprechend dem PsychThG insgesamt 4200 Stunden. Diese unterteilen sich in
- Lehranalyse/Selbsterfahrung: Die Lehranalyse/Selbsterfahrung begleitet als zentraler Bestandteil die gesamte Ausbildung ab dem ersten Semester und vermittelt die zur Ausübung des Berufs notwendige Selbsterfahrung innerhalb des therapeutischen Beziehungsraums. Sie findet in der Regel in mehreren Einzelsitzungen pro Woche bei Lehranalytikern des C. G. Jung-Instituts statt und umfasst mindestens 300 Stunden Einzel-Lehranalyse. (Die Stundenzahl kann sich je nach persönlicher Notwendigkeit, Situation und Schwerpunktsetzung erhöhen.)
- Wissenschaftlich-theoretische Ausbildung (Vorlesungen, Seminare, Übungen) ab dem 1. Semester: Sie beinhaltet die Vermittlung allgemeiner Grundkenntnisse (mindestens 240 Stunden) und vertiefte Ausbildung in den Spezialkenntnissen der analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie als Einzeltherapie bei Kindern und Jugendlichen (mindestens 400 Stunden). Ausbildungsteilnehmer können über die geforderten Mindeststundenzahlen hinaus ohne Zusatzkosten an Vorlesungen, Seminaren und Übungen teilnehmen.
- Praktische Tätigkeit in mit dem C. G. Jung - Institut kooperierenden Einrichtungen: Sie besteht aus: 1. Psychiatriepraktikum (mindestens 1200 Stunden in einer klinischen Einrichtung) und 2. Psychosomatikpraktikum (mindestens 600 Stunden in Klinik oder Praxis). Ein Teil des Psychosomatikpraktikums oder auch das ganze Praktikum kann in der Poliklinik des Instituts und in den angeschlossenen Praxen sowie in der Säuglingsbeobachtung absolviert werden.
- Praktische Ausbildung: Krankenbehandlungen unter Supervision (mindestens sechs Patienten, mindestens 600 Stunden in analytischer Psychotherapie, 300 Stunden in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, 100 Stunden Psychotherapie der Bezugspersonen und in der Regel 200 bis 225 Stunden Supervision; 1/3 als Gruppensupervision möglich. Die Stundenzahl kann sich, abhängig von der persönlichen Notwendigkeit, Situation und Schwerpunktsetzung des Ausbildungsteilnehmers, erhöhen).
- Freie Spitze: Zur Erreichung der geforderten 4200 Ausbildungsstunden nach PsychThG müssen noch weitere 235 bis 260 Ausbildungsstunden geleistet werden. Diese Freie Spitze dient der individuellen Schwerpunktsetzung, d.h. die Stunden können entsprechend dem eigenen Interesse und persönlichen Bedarf in jedem der obigen vier Bereiche absolviert werden. Sie können ohne zusätzliche Kosten in Form von Vorlesungen, Seminare und Übungen mit Selbsterfahrungsanteilen in Methoden und Verfahren der Analytischen Psychologie und Psychotherapie wie z. B. Kreatives Gestalten, Sandspiel, Aktive Imagination, Traum- und Symbolarbeit erbracht werden.Es ist zurzeit auch möglich, diese Stunden in der praktischen Ausbildung als Krankenbehandlungen unter Supervision zu absolvieren. Werden Stunden in der Krankenbehandlung absolviert, so erhöht das die Einnahmen. Höhere Stundenzahl im Bereich Supervision und Selbsterfahrung erhöhen die Ausgaben. Möglich ist auch die Teilnahme an Fachtagungen der DGAP.
Begriffserläuterungen
Approbation: Alle Ausbildungsgänge für Psychologen und Pädagogen ermöglichen die staatliche Abschlussprüfung nach dem PsychThG und damit den Erwerb der Approbation, d. h. die staatliche Zulassung für Heilberufe, die Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten zur Ausübung ihres Berufes brauchen.
Fachkunde: Die sogenannte Fachkunde legt fest, welche Therapieform ein Psychotherapeut anwenden kann. Die Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie ermöglicht dem Therapeuten die Anwendung der tiefenpsychologischen Psychotherapie. In dieser Therapieform können bis zu 50 Stunden, im Höchstfall bis zu 100 Behandlungsstunden mit einem Patienten durchgeführt werden. Die integrierte Ausbildung ermöglicht zugleich den Erwerb dieser Fachkunde und den Erwerb der Fachkunde für analytische Langzeitpsychotherapie. Analytische Langzeitpsychotherapie ermöglicht eine wesentlich längere Behandlungsdauer bis zu 160 Stunden, in besonderen Fällen darüber hinaus bis zu 300 Stunden.
Lehranalyse / Selbsterfahrung: Das Psychotherapeutengesetz legt eine Mindestanzahl von 120 Stunden Selbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung fest. In der Durchführung dieses Teils der Ausbildung unterscheiden sich die Ausbildung in analytischer und in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie am C. G. Jung-Institut wesentlich von Ausbildungen in anderen Therapieverfahren. Analytische Psychotherapie und Psychoanalyse räumen generell der Lehranalyse bzw. Selbsterfahrung einen hohen Stellenwert ein. Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Behandlungsprozesse sind in der Regel länger und bedürfen deshalb einer intensiveren Selbsterfahrung. Als Minimum gilt, dass jeder Ausbildungsteilnehmer mindestens so viele Stunden Einzelselbsterfahrung selber erlebt haben muss, wie er mit seinen Patienten durchführen kann.
Da für analytische Langzeittherapien bis zu 300 Therapiestunden als Krankenbehandlung durchgeführt werden können, müssen in der fünfjährigen integrierten Ausbildung mindestens 300 Stunden Selbsterfahrung stattfinden. Diese Selbsterfahrung wird als Lehranalyse bezeichnet.
Die dreijährige Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie beinhaltet mindestens 120 Stunden Einzelselbsterfahrung um zu gewährleisten, dass die Ausbildungsteilnehmer fundierte Eigenerfahrung mit dem von ihnen angewendeten Behandlungsverfahren, der therapeutischen Beziehungs- und Prozessdynamik und mit Traum- und Symbolarbeit bekommen. Weitere Informationen zur Lehranalyse hier.