C. G. Jung-Institut Stuttgart

Dreijährige Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (Erwachsene) für Diplom-Psychologen 

Ziel:
Erwerb der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Erwerb der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Die dreijährige Ausbildung TFPT ermöglicht nach bestandener staatlicher Prüfung den Erwerb der Approbation und den Nachweis der Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für Erwachsene. Approbation und Fachkundenachweis ermöglichen den offiziellen Eintrag in das Psychotherapeutenregister. Damit wird die Bewerbung um Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bei einer Kassenärztlichen Vereinigung in Deutschland möglich sowie die Teilnahme an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung.

Voraussetzungen:
Für Diplom-Psychologen ist die formale Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung gemäß dem Psychotherapeutengesetz (vom 16.06.1998 § 5) eine an einer deutschen Universität bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt, oder ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium in Psychologie.

Die Zulassung zur Ausbildung setzt die persönliche Eignung der Bewerber voraus. Über diese Zulassung befinden der Ausbildungsausschuss sowie das Aufnahmegremium nach persönlichem Vorstellungsgespräch.

Dauer und Umfang:
Die Ausbildung erstreckt sich über mindestens drei Jahre bzw. sechs Semester. Die Theorieseminare finden in der Regel am Abend und am Samstag statt. Die Ausbildung umfasst entsprechend dem PsychThG insgesamt 4200 Stunden. Diese unterteilen sich in:

  • Selbsterfahrung: Sie ist zentraler Bestandteil der Ausbildung und findet während der gesamten Ausbildung statt (mindestens 120 Stunden Einzelselbsterfahrung; die Stundenzahl kann sich je nach persönlicher Notwendigkeit, Situation und Schwerpunktsetzung erhöhen).
     
  • Wissenschaftlich-theoretische Ausbildung (Curriculum mit Vorlesungen, Seminaren, Übungen) ab dem 1. Semester: Sie beinhaltet die Vermittlung allgemeiner Grundkenntnisse (mindestens 240 Stunden), die vertiefte Ausbildung in den Spezialkenntnissen der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie als Einzeltherapie bei Erwachsenen (mindestens 400 Stunden) sowie wissenschaftlich-theoretische Seminare und praktische Übungen in den Methoden und Verfahren der Analytischen Psychologie und Psychotherapie nach C. G. Jung (bis zu 560 Stunden). 
     
  • Praktische Tätigkeit in mit dem C. G. Jung-Institut kooperierenden Einrichtungen: Diese besteht aus 1. dem Psychiatriepraktikum (mindestens 1200 Stunden in einer klinischen Einrichtung) und 2. dem Psychosomatikpraktikum ab dem ersten Semester (mindestens 600 Stunden in Klinik oder Praxis). Ein Teil des Psychosomatikpraktikums oder auch das ganze Praktikum kann im C. G. Jung-Institut und in den angeschlossenen Praxen sowie in der Säuglingsbeobachtung absolviert werden.
     
  • Praktische Ausbildung: Krankenbehandlungen unter Supervision (mindestens sechs Patienten, mindestens 600 Stunden in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und 100 Stunden Einzelsupervision, sowie 50 Stunden Gruppensupervision; die Stundenzahl kann sich je nach persönlicher Notwendigkeit und Situation des Ausbildungsteilnehmers und der individuellen Schwerpunktsetzung erhöhen).
     
  • Freie Spitze: Zur Erreichung der geforderten 4200 Ausbildungsstunden nach PsychThG müssen noch weitere 330 Ausbildungsstunden geleistet werden. Diese Freie Spitze dient der individuellen Schwerpunktsetzung, d.h. die Stunden können entsprechend dem eigenen Interesse und persönlichen Bedarf in jedem der obigen vier Bereiche absolviert werden. Sie können ohne zusätzliche Kosten in Form von Vorlesungen, Seminaren und Übungen mit Selbsterfahrungsanteilen in Methoden und Verfahren der Analytischen Psychologie und Psychotherapie wie z. B. Kreatives Gestalten, Sandspiel, Aktive Imagination, Traum- und Symbolarbeit erbracht werden. Es ist zurzeit auch möglich, diese Stunden in der praktischen Ausbildung als Krankenbehandlungen unter Supervision zu absolvieren. Werden Stunden in der Krankenbehandlung absolviert, so erhöht das die Einnahmen. Höhere Stundenzahl im Bereich Supervision und Selbsterfahrung erhöhen die Ausgaben. Möglich ist auch die Teilnahme an Fachtagungen der Deutschen Gesellschaft für Analytische Psychologie  (DGAP).

Begriffserläuterungen
Approbation: Alle Ausbildungsgänge für Psychologen und Pädagogen ermöglichen die staatliche Abschlussprüfung nach dem PsychThG und damit den Erwerb der Approbation, d. h. die staatliche Zulassung für Heilberufe, die Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten zur Ausübung ihres Berufes brauchen.

Fachkunde: Die sogenannte Fachkunde legt fest, welche Therapieform ein Psychotherapeut anwenden kann. Die Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie ermöglicht dem Therapeuten die Anwendung der tiefenpsychologischen Psychotherapie. In dieser Therapieform können bis zu 50 Stunden, im Höchstfall bis zu 100 Behandlungsstunden mit einem Patienten durchgeführt werden. Die integrierte Ausbildung ermöglicht zugleich den Erwerb dieser Fachkunde und den Erwerb der Fachkunde für analytische Langzeitpsychotherapie. Analytische Langzeitpsychotherapie ermöglicht eine wesentlich längere Behandlungsdauer bis zu 160 Stunden, in besonderen Fällen darüber hinaus bis zu 300 Stunden.

Lehranalyse / Selbsterfahrung: Das Psychotherapeutengesetz legt eine Mindestanzahl von 120 Stunden Selbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung fest. In der Durchführung dieses Teils der Ausbildung unterscheiden sich die Ausbildung in analytischer und in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie am C. G. Jung-Institut wesentlich von Ausbildungen in anderen Therapieverfahren. Analytische Psychotherapie und Psychoanalyse räumen generell der Lehranalyse bzw. Selbsterfahrung einen hohen Stellenwert ein. Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Behandlungsprozesse sind in der Regel länger und bedürfen deshalb einer intensiveren Selbsterfahrung. Als Minimum gilt, dass jeder Ausbildungsteilnehmer mindestens so viele Stunden Einzelselbsterfahrung selber erlebt haben muss, wie er mit seinen Patienten durchführen kann.
Da für analytische Langzeittherapien bis zu 300 Therapiestunden als Krankenbehandlung durchgeführt werden können, müssen in der fünfjährigen integrierten Ausbildung mindestens 300 Stunden Selbsterfahrung stattfinden. Diese Selbsterfahrung wird als Lehranalyse bezeichnet.
Die dreijährige Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie beinhaltet mindestens 120 Stunden Einzelselbsterfahrung um zu gewährleisten, dass die Ausbildungsteilnehmer fundierte Eigenerfahrung mit dem von ihnen angewendeten Behandlungsverfahren, der therapeutischen Beziehungs- und Prozessdynamik und mit Traum- und Symbolarbeit bekommen. Weitere Informationen zur Lehranalyse hier