C. G. Jung-Institut Stuttgart

Ärztliche Zusatzweiterbildung in Psychoanalyse (WBO Ba-Wü)

Das C. G. Jung-Institut Stuttgart e.V. ist eine staatlich anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte. Es bildet Psychotherapeuten und Psychoanalytiker für Kinder, Jugendliche und Erwachsene entsprechend dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und der Weiterbildungsordnung für Ärzte (WBO) aus. Die Weiterbildungsanforderungen des C. G. Jung-Instituts richten sich nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT) und der Deutschen Gesellschaft für Analytische Psychologie e.V. (DGAP). Sie erfüllen weitgehend die geltende Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (WBO). Der Abschluss berechtigt zur Mitgliedschaft im Dachverband der DGAP, der DGPT und des Jung-Instituts Stuttgart.

Ziel:
Zusatzweiterbildung Psychoanalyse. Die Zusatzweiterbildung ermöglicht die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Psychoanalyse, d.h. entsprechend WBO den Erwerb der fachlichen Kompetenz zur Erkennung und Behandlung von Krankheiten und Störungen, denen unbewusste seelische Konflikte sowie eine unbewusste Dynamik zugrunde liegen.

Voraussetzungen:
Gemäß WB0 ist Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung die Facharztanerkennung bzw. die begonnene Facharzt-Ausbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Psychosomatischer Medizin und Psychotherapie oder in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung. Unter bestimmten Bedingungen kann die Weiterbildung auf die Facharztausbildung anerkannt werden.* Die Zulassung zur Weiterbildung setzt die persönliche Eignung der Bewerber voraus. Über diese Zulassung befinden der Weiterbildungsausschuss sowie das Aufnahmegremium nach persönlichem Vorstellungsgespräch.

Dauer:
Die Weiterbildung erfolgt kontinuierlich. Sie erstreckt sich in der Regel über mindestens zehn Semester und kann berufsbegleitend absolviert werden. Die Theorieseminare finden in der Regel am Abend und am Samstag statt.

Weiterbildungsinhalte:
Für die ärztlichen Weiterbildungen gelten die Vorgaben der WBO Baden -Württemberg und der Bundesärztekammer und die Studien- und Prüfungsordnung des C. G. Jung-Institus. Der Weiterbildungsumfang gliedert sich in die Lehranalyse, die wissenschaftlich-theoretische und die praktische Weiterbildung.

  • Lehranalyse/Selbsterfahrung*: Die Lehranalyse begleitet als zentraler Bestandteil die gesamte Weiterbildung ab dem 1. Semester und vermittelt die zur Ausübung des Berufs notwendige Selbsterfahrung innerhalb des therapeutischen Beziehungsraums. Sie findet in der Regel in mehreren Einzelsitzungen pro Woche bei Lehranalytikern des C. G. Jung-Instituts statt und umfasst mindestens 300 Stunden Einzel-Lehranalyse. Die Stundenzahl kann sich je nach persönlicher Notwendigkeit, Situation und Schwerpunktsetzung erhöhen.
     
  • Wissenschaftlich-theoretische Weiterbildung (Vorlesungen, Seminare, Übungen): Sie beinhaltet die Vermittlung allgemeiner Grundkenntnisse (mindestens 200 Stunden) und vertiefte Weiterbildung in den Spezialkenntnissen der Analytischen Psychologie, Psychotherapie und Psychoanalyse als Einzeltherapie (mindestens 400 Stunden, mindestens 200 davon als kasuistische Fallseminare). Maßgebend für die theoretische Weiterbildung sind Studien- und Prüfungsordnung, Vorlesungsverzeichnis und Literaturliste des Instituts. Die von der WBO geforderten Weiterbildungsinhalte sind darin erfüllt.
     
  • Praktische Weiterbildung: Sie umfasst 20 supervidierte und dokumentierte psychoanalytische Anamnesen einschließlich diagnostischer und prognostischer Überlegungen sowie mindestens sechs Krankenbehandlungen mit mindestens 700 Behandlungsstunden und mindestens 150 Stunden Supervision bei anerkannten Supervisoren. Zwei Behandlungen müssen mindestens je 250 Behandlungsstunden umfassen. 1/3 der Supervision ist als Gruppensupervision möglich. Die Stundenzahl kann sich je nach persönlicher Notwendigkeit, Situation und Schwerpunktsetzung des Weiterbildungsteilnehmers erhöhen.

*Anerkennung der Zusatzweiterbildung Psychoanalyse für den Facharzt:

Die Weiterbildungsbefugnis für ein Jahr zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie liegt vor. Die Weiterbildung für den Zusatztitel Psychoanalyse kann mit einem Jahr auf den Facharzt anerkannt werden.
*Informationen zur Lehranalyse
hier