Ausbildung
PsychThG 1999
Auslaufend

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Erwachsene

Dreijährige Vollzeitausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten gemäß PsychThG 1999 in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für Erwachsene.

Bitte beachten: In die Ausbildung gemäß PsychThG 1999 kann nicht mehr aufgenommen werden. Die laufenden Ausbildungen werden bis Sommer 2032 durchgeführt.

Ziel

Erwerb der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Die dreijährige Ausbildung TP ermöglicht nach bestandener staatlicher Prüfung den Erwerb der Approbation und den Nachweis der Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für Erwachsene. Approbation und Fachkundenachweis ermöglichen den offiziellen Eintrag in das Psychotherapeutenregister. Damit wird die Bewerbung um Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bei einer Kassenärztlichen Vereinigung in Deutschland möglich sowie die Teilnahme an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung.

Voraussetzungen

Für Diplom-Psychologen ist die formale Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung gemäß dem Psychotherapeutengesetz (vom 16.06.1998 § 5) eine an einer deutschen Universität bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt, oder ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium in Psychologie. Die Zulassung zur Ausbildung setzt die persönliche Eignung der Bewerber voraus.

Dauer, Umfang und Inhalte

Die Ausbildung erstreckt sich über mindestens drei Jahre bzw. sechs Semester. Theorieseminare finden in der Regel am Abend und am Samstag statt. Die Ausbildung umfasst entsprechend dem PsychThG insgesamt 4200 Stunden. Diese unterteilen sich in:

Lehranalyse / Selbsterfahrung

mindestens 120 Stunden Einzelselbsterfahrung

Wissenschaftlich-theoretische Ausbildung

  • Grundausbildung, mindestens 240 Stunden
  • Vertiefte Ausbildung, mindestens 400 Stunden
  • Seminare und praktische Übungen in den Methoden der Analytischen Psychologie mindestens 560 Stunden

Praktische Tätigkeit

  • Psychiatriepraktikum, mindestens 1200 Stunden
  • Psychosomatikpraktikum, mindestens 600 Stunden

Praktische Ausbildung

  • mindestens 600 Stunden in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
  • mindestens 150 Stunden Einzelsupervision, davon 50 Stunden in Gruppensupervision möglich

Freie Spitze

330 Ausbildungsstunden individueller Schwerpunktsetzung aus allen Modulen

Zusatzqualifikation Gruppenpsychotherapie

Die psychodynamische Gruppenpsychotherapie gewinnt zusehends an Bedeutung, da ihre Wirksamkeit mit hohen Effektstärken belegt ist und ihre Anwendung vom Gesetzgeber besonders gefördert wird. Zur kompetenten und sicheren Leitung einer therapeutischen Gruppe bedarf es einer speziellen Weiterbildung – auch um als Kassenleistung abgerechnet werden zu können.

Es besteht die Möglichkeit, während der Ausbildung am Institut zusätzlich die Mindestanforderung für die KV-Zulassung zur Abrechnung von Gruppenpsychotherapie zu absolvieren:

  • 48 Stunden Theorie
  • 80 Stunden Selbsterfahrung
  • 120 Stunden eigene Gruppenleitung
  • 30 Stunden Supervision

Zusatzqualifikation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Es besteht die Möglichkeit, während der Ausbildung am Institut zusätzlich die Mindestanforderung für die KV-Zulassung zur Abrechnung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapien zu absolvieren.

  • 200 Stunden Theorie
  • 5 Anamnesen
  • 200 Stunden supervidierte Behandlungen plus Arbeit mit den Bezugspersonen

Infover­anstaltungen

Infoveran­staltung für die Weiter­bildung zum Fachpsycho­therapeuten / zur Fachpsycho­therapeutin

Infoveranstaltung
22.05.2026
17:00
 Uhr

Infoveranstaltung zu den Essentials der Analytischen Psychologie

Infoveranstaltung
03.07.2026
17:00
 Uhr

Infoveran­staltung für die Weiter­bildung für Ärzte (gemäß WBO 2020)

Infoveranstaltung
02.10.2026
17:00
 Uhr

Informationen zum Bewerbungsablauf

Hier finden Sie zentrale Hinweise zum Bewerbungsprozess.

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